Diese Schulordnung basiert auf dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2006 und den geltenden Rechtsvorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Sie gilt für Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter sowie für Besucher und Gäste. Die verwendete Bezeichnung „Schüler“ schließt Personen beiderlei Geschlechts und ebenso Auszubildende ein.
Diese Schulordnung dient:
- der Durchsetzung von Disziplin und Ordnung als unverzichtbare Basis für Unterricht
- als eine Voraussetzung für ein problembewusstes und solidarisches Handeln
- dem Schutz von Leben und Gesundheit
- der Sicherung und Unversehrtheit materieller Werte
- als eine Grundlage zur allseitigen Weiterentwicklung der Schule
1. Verhalten während des Unterrichts, davor und danach sowie in den Pausen
Schüler haben sich rechtzeitig und umfassend über den Stunden- und Vertretungsplan zu informieren. Bei Nichterscheinen der Lehrkraft zum Unterricht hat der Klassensprecher - im Verhinderungsfall ein Stellvertreter - das Schulbüro zu informieren. Die Klasse wartet auf weitere Anweisungen vor bzw. im Klassenraum.
Die unterrichtende Lehrkraft entscheidet, ob eine Klasse in der Pause im Unterrichtsraum verbleiben kann und übernimmt die Verantwortung.
Fachräume, Labore und die Sporthallen dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Lehrkraft betreten und genutzt werden. Für den Aufenthalt und das Verhalten in Fachräumen, Laborräumen und den Sportstätten gelten besondere Festlegungen. Hierzu wird durch den jeweiligen Fachlehrer aktenkundig belehrt.
Alle Räume sind nach einer Nutzung im ordentlichen Zustand zu verlassen. Der täglich letzte Nutzer hat die Stühle hochzustellen, die Tafel zu säubern, alle Fenster zu schließen, die Abfälle in die entsprechenden Abfallbehälter zu werfen und ggf. die Sonnenschutzrollos hochzufahren. In speziellen Fachräumen sind die Fenster mit Vorhängen oder Lamellen gegen die Sicht von außen zu sichern. Einzelne Verantwortlichkeiten regelt die Lehrkraft bzw. der Klassenlehrer (Ordnungsdienst).
Bei Unterrichtsbeginn sind alle Stühle von den Tischen zu nehmen.
Der besonderen Beachtung und Kontrolle unterliegen folgende Regeln:
- Handys, Player u.ä. dürfen während des Unterrichts grundsätzlich nicht benutzt werden und müssen in dieser Zeit ausgeschaltet sein. Zuwiderhandlungen können Ordnungs- bzw. Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben.
- Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Zur Respektierung und Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen sind alle Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter verpflichtet, wobei Probleme kollektiv zu lösen sind.
- Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und Drogen sind streng verboten und verpflichten die unterrichtenden Lehrkräfte zum Ausschluss des betreffenden Schülers vom Unterricht, zur Information des Ausbildungsbetriebes/ der Ausbildungsstätte und ggf. der Eltern, sowie zur Einleitung disziplinarischer Maßnahmen.
Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, von Reizgas, Feuerwerks- und anderen Explosivkörpern ist streng verboten und disziplinarisch zu ahnden. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben davon unberührt.
2. Verhalten auf Parkplätzen, Abstellflächen, dem Schulhof und weiteren zum Schulgelände gehörenden Flächen
Auf dem gesamten Schulgelände erfolgt die Entsorgung von Abfällen in die dafür vorgesehenen Behälter. Bei entsprechenden Möglichkeiten ist auf Wertstofftrennung zu achten.
3. Brand- und Katastrophenschutz
4. Versicherungsschutz und Haftung
Auf den Schulparkplätzen übernimmt die Schule keine Haftung für eventuelle Schäden jeglicher Art.
Die Schulordnung wird jedem Schüler zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt.Zu Beginn eines Schuljahres werden alle Schüler durch den Klassenleiter/Tutor aktenkundig belehrt.