Ordnung zur Nutzung digitaler Endgeräte
(Anhang zur Schulordnung)
Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Smartwatches usw. sind für viele ein ständiger Begleiter im Alltag. Das ist auch in Ordnung so, denn sie sind in vielerlei Hinsicht sehr nützlich.
Bei der Nutzung ergeben sich aber auch einige Probleme: Beispielsweise können strafbare Inhalte verbreitet (z. B. in Bildern oder in Videos) oder Schüler/-innen werden durch Nutzung der Geräte in digitalen Umgebungen gemobbt.
Im Unterricht lenkt die Nutzung der Geräte möglicherweise vom Lernen ab.
In Zukunft gelten innerhalb der Schulordnung folgende Regeln für die Verwendung von digitalen Endgeräten im RBB Greifswald.
Eine Nichtbeachtung ist jeweils ein Verstoß gegen die Schulordnung und wird, je nach der Schwere, mit entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte
Regel 1: Digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden.
Regel 2: Während der Unterrichtszeiten darf es durch die digitalen Endgeräte (Smartphones, Tablets, ... ) zu keiner Störung des Lehr- und Lernprozesses kommen.
Sie sind in einen komplett geräuschlosen Zustand zu versetzen.
Abweichungen - wie z. B. das Verbleiben der Smartphones, Kopfhörer in den Taschen o. Ä. während des Unterrichts - werden in den Fachkonferenzen festgelegt, mit der Schulleitung abgestimmt und den entsprechenden Klassen mitgeteilt.
Regel 3: Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu beachten.
Regel 4: Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln 2 und 3 wird die Schülerin oder der Schüler des Unterrichts verwiesen.
In einem anschließenden Gespräch (Anhörung) mit dem Fachlehrer, Klassenlehrer und einem Vertreter der Schulleitung werden Ordnungsmaßnahmen festgelegt.
Bei Auszubildenden werden der Ausbildungsbetrieb und bei minderjährigen Schülern/Auszubildenden zusätzlich auch noch die Erziehungsberechtigten informiert.
Regel 5: Während der Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen ist die Verwendung sowie das ,,am Leib tragen" von digitalen Endgeräten (Smartphones, Tablets, SmartWatches, Kopfhörer ...) verboten.
Sie werden gesammelt im Raum abgelegt.
Eine Missachtung dieser Vorgabe wird grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet und entsprechend geahndet. (§8 Abs.2 Berufsschulverordnung - BSVO M-V, §23 APVO M-V 2019)
Ausnahmen (auch in Lernerfolgskontrollen oder wie z.B. die Nutzung bestimmter Taschenrechner und Braille-Zeile) müssen von der jeweiligen Lehrperson vorab genehmigt werden.
Regel 6: Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen, Sounddateien, Mitschnitten von Videokonferenzen o. Ä. ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen/hören ist, generell nicht erlaubt.
Das Urheberrecht ist dabei in jedem Fall zu berücksichtigen.
Regel 7: Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte befinden (z. B. Bilder oder Videos von Gewaltdarstellungen, mit nationalsozialistischem Gedankengut, rassistischen, diskriminierenden oder verletzenden Inhalten ... ) wird das Gerät temporär sichergestellt und seitens der Schule die Polizei informiert.
Regel 8: Im Rahmen des digitalen Unterrichts verwendet unsere Schule das aktuelle Lernmanagementsystem des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie ein entsprechendes Videokonferenztool.
Im Falle von Videounterricht ist die Videokamera in Absprache mit der Lehrperson einzuschalten.
Fehlende technische Voraussetzungen sind der Lehrperson vor dem Unterricht bekanntzugeben.
Schüler/-innen, die sich trotz Vorhandensein technischer Voraussetzungen auch auf mehrfache Nachfrage nicht melden, gelten als unentschuldigt.
Mit Beschluss der Schulkonferenz am 2. Mai.2022 sind diese Regeln im Rahmen der Schulordnung für den Umgang mit digitalen Endgeräten für uns am RBB Greifswald bindend.